Seite 38 von 53

Richtiges Verhalten: Eine Auftragsvergabe

Herr Maurer, Herr Haun, Frau Wurm und Herr Wirth stehend
Herr Maurer, Frau Wurm, Herr Haun und Herr Wirth (von links)

Jetzt wissen Sie, wie der Mitarbeiter der Dienststelle und auch die einzelnen Anbieter bezüglich des zu vergebenden Auftrags eingestellt sind.

Folgende Personen kommen mit ihrer Aussage beziehungsweise Einstellung in Gefahr, nicht korrekt zu handeln: Herr Maurer (Vergabereferent) und Herr Haun (Anbieter und Arbeitgeber der Ehefrau von Herrn Maurer).

Herr Maurer ist gegenüber Herrn Haun, dem Arbeitgeber seiner Ehefrau, befangen und könnte keine objektive Entscheidung treffen. In dieser Situation besteht ein Interessenkonflikt. Es sollte unbedingt die Dienststellenleitung über die persönlichen Hintergründe informiert werden.

Die Befangenheit von Herrn Maurer gegenüber Herrn Haun beeinflusst möglicherweise die Entscheidung. Daher ist bereits jeder Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Eine unkorrekte Aufgabenwahrnehmung kann bis zum Missbrauch der Amtsgewalt oder zu Untreue führen!

Glossarbegriff: Interessenkonflikt

Wenn Bedienstete, die an der Vergabe eines öffentlichen Auftrags beteiligt sind oder darauf Einfluss nehmen können, ein finanzielles, wirtschaftliches oder sonstiges persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte, liegt nach dem Bundesvergabegesetz 2018 ein Interessenkonflikt vor. Für solche Fälle hat der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung des Interessenkonfliktes zu treffen. Ist dies nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen möglich, wären betroffene Unternehmen vom Vergabeverfahren auszuschließen.