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Verschwiegenheit

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Mitarbeiter der Compliance-Abteilung

Verschwiegenheits- und Datenschutzverletzungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern disziplinär und gerichtlich strafbar.

Erfahren Sie, was ein Mitarbeiter aus der Compliance-Abteilung zum Thema Verschwiegenheit zu sagen hat:

Erste von vier Aussagen: Verletzungen des Datenschutzrechtes können Verwaltungsübertretungen darstellen.

Zweite von vier Aussagen: Abhängig vom beruflichen Tätigkeitsbereich bestehen vielfältige und spezielle Verschwiegenheitspflichten beziehungsweise Geheimhaltungspflichten, die die Auskunftspflicht begrenzen. Diese gelten auch im Ruhestand oder nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst.

Dritte von vier Aussagen: Die Weitergabe von Informationen, die ausschließlich aus der beruflichen Tätigkeit bekannt sind, kann das berechtigte Interesse von anderen Personen verletzen.

Holen Sie im Zweifelsfall immer den Rat einer Führungskraft ein!

Vierte von vier Aussagen: Informieren Sie sich auch darüber, welche Ereignisse, Tatsachen und Vorgänge der Verschwiegenheit unterliegen.

Was fällt unter Verschwiegenheit?

Öffentlich Bedienstete sind im gesetzlich vorgegebenen Umfang zur Verschwiegenheit über alle ihnen aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung

geboten ist. Diese Verpflichtung gilt gegenüber jeder Person, der über solche Tatsachen keine amtliche Mitteilung zu machen ist. Von bestimmten Verschwiegenheitspflichten kann man sich entbinden lassen.

Als Gegenstand einer Verschwiegenheitspflicht kommen nicht nur Ereignisse und Tatsachen, sondern auch innere Vorgänge, wie etwa aus Gesprächen erschließbare Absichten und Ideen oder nicht kundgemachte Weisungen oder noch nicht zugestellte Entscheidungen oder Schriftstücke, in Betracht. Geheimhaltungspflichten sind insbesondere im Datenschutzrecht, im Steuerrecht und in vielen weiteren Gesetzen enthalten.

Glossarbegriff: Compliance

(englisch: compliance - Regelbeachtung) bedeutet in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache regelgerechtes, vorschriftsmäßiges, ethisch korrektes Verhalten. Ziel von Compliance ist insbesondere korruptionsfreies Wirtschaften.