Fallbeispiel: Verschwiegenheit

Datenschutz ist ein heikles Thema. Das weiß auch Alexander. Aufgrund seines Aufgabenbereiches hat er auch Zugang zu personenbezogenen Daten, die im öffentlichen Dienst verarbeitet werden. Jemand aus Alexanders Bekanntenkreis bittet ihn, private Informationen über eine bestimmte Person zu besorgen.
So reagiert Alexander korrekt auf diese Situation: Er lehnt das Ansinnen entschieden ab und informiert seine Bekannte über die Gefahren der Gesetzesverletzung.
Das Besorgen und Weitergeben der Daten wäre eine Verletzung des Datenschutzrechts. Trotz aller gesetzlich gebotenen Transparenz des modernen öffentlichen Dienstes besteht die Pflicht, über bestimmte Informationen zum Schutz der Betroffenen Stillschweigen zu wahren. Sehen Sie sich dazu die Empfehlungen an.
Empfehlungen
Datenabfragen ohne gesetzliche Grundlage und Notwendigkeit – etwa aus persönlicher Neugier – können Sie das Vertrauen Ihrer Dienststelle kosten.
- Bewahren Sie schutzwürdige Daten vor dem Zugriff unbefugter Personen, auch wenn diese Kolleginnen und Kollegen sind. Sehen Sie insbesondere davon ab, personenbezogene Daten für unrechtmäßige Zwecke oder ohne eine legitime, geschäftsbezogene Notwendigkeit zu verarbeiten oder weiterzugeben.
- Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst. Wer unberechtigt Informationen weitergibt, gefährdet sich und andere. Die Weitergabe von Insiderwissen an Nichtberechtigte verursacht regelmäßig Millionenschäden und verletzt den freien Wettbewerb. Geben Sie keine Informationen, Unterlagen oder anderen Hilfsmittel weiter, aus denen einzelne Bieterinnen oder Bieter Wettbewerbsvorteile ziehen können.