Verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien

Soziale Medien erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
Erfahren Sie, was eine Expertin zum verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien zu sagen hat:
Erste von acht Aussagen: Natürlich ist Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung als Privatperson von Ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber zu achten und zu gewährleisten. Vermeiden Sie aber trotzdem Aussagen, die Sie oder Ihre Dienstgeberin oder Ihren Dienstgeber diskreditieren!
Wenn Ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst in sozialen Medien erkennbar ist, repräsentieren Sie dadurch auch bei privaten Aktivitäten Ihre Dienstgeberin oder Ihren Dienstgeber in der Öffentlichkeit. Verhalten Sie sich daher immer so, dass sowohl Ihre Un- und Überparteilichkeit als auch die Ihrer Dienstgeberin oder Ihres Dienstgebers nicht gefährdet werden.
Zweite von acht Aussagen: Unterlassen Sie auch in sozialen Medien diskriminierende und beleidigende Aussagen. Schon das Teilen beziehungsweise Liken von bedenklichen Inhalten kann dienst-, privat- oder strafrechtlich relevant sein. Überlegen Sie daher auch bei hitzigen Diskussionen stets, ob Ihre Äußerungen für eine breite Öffentlichkeit geeignet sind.
Dritte von acht Aussagen: Berücksichtigen Sie auch in sozialen Medien das Urheberrecht. Prüfen Sie daher vor der Weiterleitung oder Verbreitung von Inhalten – wie zum Beispiel Fotos, Texten, Videos oder Musik – die urheberrechtlichen Bestimmungen. Wenn für Sie das Copyright bei einem Beitrag unklar ist, verzichten Sie darauf, diesen weiterzuleiten oder zu verbreiten.
Vierte von acht Aussagen: Verwenden Sie Registrierungen und Profile Ihrer Dienstgeberin oder Ihres Dienstgebers in sozialen Medien nur dann für private Zwecke, wenn dies ausdrücklich durch stellen- oder arbeitsplatzspezifische Nutzungsregelungen festgelegt ist!
Achten Sie bei Verwendung Ihrer privaten Registrierungen und Profile in sozialen Medien darauf, dass Sie nicht den Anschein erwecken, diese im Namen, Interesse oder mit Wissen Ihrer Dienstgeberin oder Ihres Dienstgebers zu nutzen!
Fünfte von acht Aussagen: Bei der privaten Nutzung von sozialen Medien sind Sie selbst dafür verantwortlich, welche und wie viele Informationen Sie über sich und andere preisgeben. Wenn Sie Kolleginnen und Kollegen verlinken oder benennen wollen, holen Sie vorher deren Einwilligung ein!
Achten Sie bei Ihren Aktivitäten in sozialen Medien immer auf die Privatsphäre-Einstellungen. Beiträge können vor allem bei nicht eingeschränkten Profilinformationen – oft unbeabsichtigt – eine breite Öffentlichkeit erreichen.
Sechste von acht Aussagen: Die meisten mobilen Endgeräte wie Smartphones und Tablets ermöglichen eine Lokalisierung (zum Beispiel mittels GPS). Beachten Sie diesen Umstand, wenn Sie Inhalte in sozialen Medien bei eingeschalteter Standortbestimmung teilen.
Infolge Ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst kommen Sie zu einer Vielzahl von Informationen, die für Unbefugte interessant sein könnten.
Siebente von acht Aussagen: „Social Engineering“ zielt darauf ab, öffentlich Bedienstete in ihrer Dienstausübung zu beeinflussen und sie zu einer bestimmten Verhaltensweise zu bewegen, beispielsweise zur Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen oder zur Herausgabe vertraulicher Daten.
Auch aus der Summe von scheinbar belanglosen Einzelinformationen können umfassende Rückschlüsse auf Personen und Handlungen möglich sein. Lassen Sie daher auch in sozialen Medien besondere Vorsicht walten und bedenken Sie, dass Personen in sozialen Medien falsche Identitäten annehmen können.
Achte von acht Aussagen: Eine Verletzung einer Verschwiegenheitspflicht oder einer anderen Geheimhaltungspflicht hat immer dienst- beziehungsweise strafrechtliche Konsequenzen. Verbreiten Sie daher auch in sozialen Medien keine innerdienstlichen und vertraulichen Informationen. Achten Sie darauf, dass dienstliche Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich bleiben.