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Fallbeispiel: Befangenheit

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Wenn Alexander seinem Freund gefällig ist, riskiert er eine Disziplinarstrafe

Ein Freund aus Alexanders Jugendjahren hat einen Antrag auf eine behördliche Bewilligung gestellt. Zufällig ist Alexander mit der Kontrolle der Abwicklung des Verfahrens betraut.

So geht Alexander mit der Situation korrekt um: Er veranlasst über die Dienststellenleitung, dass jemand anderer mit den Amtshandlungen beauftragt wird.

Das Erkennen einer Befangenheitssituation bewahrt vor unkorrektem Handeln. Wenn Alexander seinem Freund hier gefällig ist, riskiert er sich disziplinär strafbar zu machen. Sehen Sie sich die Empfehlungen dazu an.

Empfehlungen

Im Alltag kann es immer wieder zu Berührungen und Überschneidungen zwischen Beruf und Privatleben kommen.

Die meisten Menschen geraten dann rasch in einen Widerspruch zwischen dienstlichen und familiären, freundschaftlichen, gesellschaftlichen Pflichten oder politischen Tätigkeiten.

Damit es nicht zu „Vetternwirtschaft“ kommt und Sie nicht „zwischen die Fronten“ geraten, sehen Dienst- und Verfahrensrechte klare Regeln bei Befangenheit vor.

Legen Sie in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihrer Dienststelle einen strengen Maßstab an, um negative Folgen zu vermeiden.