Richtiges Verhalten: Nebenbeschäftigung

Nebenbeschäftigungen können zu Konfliktsituationen führen. Deshalb ist Alexander bei solchen Angeboten sehr wachsam.
So reagiert Alexander auf das Angebot des Auftragnehmers korrekt: Er erklärt dem Auftragnehmer, dass sein Vorschlag unannehmbar ist, und meldet den Vorfall der Dienststellenleitung.
Nebenbeschäftigungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben behindern oder die Vermutung der Befangenheit hervorrufen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden, dürfen nicht ausgeübt werden. Persönliche Naheverhältnisse, die sich aus der Nebenbeschäftigung ergeben, dürfen die dienstliche Tätigkeit nicht beeinflussen.
Empfehlungen
Überlegen Sie, wo ihr beruflicher Schwerpunkt liegt und ob Sie im Falle einer Nebenbeschäftigung in Konfliktsituationen kommen könnten. Hierzu einige Faustregeln:
- Keine Nebenbeschäftigung mit kritischer Nähe zur dienstlichen Tätigkeit!
- Wenden Sie sich an die Führungskraft, bevor Sie eine Nebenbeschäftigung annehmen und sooft sich diese ändert!
- Bearbeiten Sie keine Akten oder Fälle von Personen (zum Beispiel von Kundinnen und Kunden, Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern), für die Sie eine Nebenbeschäftigung ausüben, ausgeübt haben oder ausüben werden.
- Die Möglichkeit der Weitergabe von vertraulichen Informationen bei der Nebenbeschäftigung kann für Befangenheit ausreichen.
- Rücksichtnahme auf eine Nebenbeschäftigung ist nicht Aufgabe des Dienstgebers. Versetzungen oder Aufgabenänderungen müssen möglich bleiben.
Trennen Sie Ihren Hauptberuf streng von privatem Erwerb! Beraten Sie sich bei Bedarf mit Führungskräften. Vielleicht kann ein Wechsel in eine andere Dienststelle das Problem lösen.