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Das Strafrecht

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Justitia steht für Gerechtigkeit und Rechtspflege

Gerät man mit den Dienstrechtsgesetzen in Widerspruch, steigt auch das Risiko, mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt zu kommen.
Nehmen Sie bei einem möglichen Korruptionstatbestand eine Rechtsberatung in Anspruch und seien Sie offen gegenüber der Dienststellenleitung.

Wenn Sie bereits in eine strafbare Handlung verwickelt waren, aber zur Aufklärung dieser und weiterer Taten anderer Personen beitragen wollen, kommt für Sie möglicherweise die Kronzeugenregelung in Frage.

Straftatbestände

Strafbare Verletzungen der Amtspflicht und Korruptionsdelikte sind vor allem:

Bei strafbaren Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung erhöht sich die Strafe, zum Beispiel bei:

Sie können diese Bestimmungen im RIS – Rechtsinformationssystem der Republik Österreich nachlesen.

Kronzeugenregelung

Seit 1. Jänner 2017 gilt für eine Reihe von Straftaten, darunter auch Korruptions- und Wirtschaftsdelikte, eine neue „Kronzeugenregelung“, auf deren Anwendung grundsätzlich ein Rechtsanspruch besteht.

Kronzeugen sind selbst in eine Straftat verwickelt, wollen aber zur Aufklärung dieser und/oder weiterer Taten beitragen. Sie müssen rechtzeitig - solange sie noch nicht als Beschuldigte vernommen wurden - freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantreten und ein reumütiges Geständnis ablegen. Durch ihr Wissen über neue Tatsachen oder Beweise müssen sie die Aufklärung über die eigene Tat hinaus umfassend fördern oder dabei helfen, weitere Beteiligte auszuforschen.

Wenn eine Bestrafung nicht notwendig erscheint, um den Kronzeugen von weiteren Straftaten abzuhalten, hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einzustellen. Der Kronzeuge muss aber auch Geldleistungen an den Staat oder gemeinnützige Leistungen erbringen beziehungsweise eine Probezeit einhalten.

Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Handbuch zur Kronzeugenregelung, www.justiz.gv.at.