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Das Dienstrecht

Die selbstlose, uneigennützige, auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Amtsgeschäfte ist eine wesentliche Grundlage des öffentlichen Dienstes. Als Bedienstete beziehungsweise Bediensteter haben Sie daher die Ihnen übertragenen Geschäfte unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften mit Sorgfalt, Fleiß und Unparteilichkeit zu besorgen.
Folgende fünf wesentliche Regelungen des Dienstrechts werden beispielsweise im Verhaltenskodex behandelt:
- Unparteilichkeit
- Geschenkannahmeverbot
- Unvereinbare Nebenbeschäftigung
- Befangenheit
- Verschwiegenheitspflichten und andere Geheimhaltungspflichten
Um sich schützen zu können, sollten Sie diese – im Grunde einfachen – Regelungen kennen und danach handeln. Unkenntnis schützt bekanntlich nicht vor dienst- und/oder strafrechtlichen Folgen.