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Fallbeispiel: Ablehnen von Vorteilen und Geschenken

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Eine Auftragnehmerin und Alexander

Oft sind es alltägliche Situationen im Geschäftsverkehr, in denen der Straftatbestand der Bestechlichkeit oder der Bestechung schnell erfüllt ist.

Im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit trifft sich Alexander mit einer Auftragnehmerin zu einer Ortsverhandlung. Im Anschluss daran lädt ihn die Auftragnehmerin in eine nahe Gaststätte ein.

So verhält sich Alexander richtig: Nachdem Alexander den Lokalbesuch nicht vermeiden konnte, hat er darauf bestanden, seine Konsumation selbst zu bezahlen.

Durch die Annahme einer Einladung handeln Sie nicht mehr objektiv und erwecken den Anschein, für Vorteile empfänglich und damit parteilich zu sein. Sehen Sie sich die Empfehlungen dazu an.

Empfehlungen

Verlassen Sie sich nicht auf den geringen Wert beziehungsweise die 3-K-Regel („Kugelschreiber, Kalender und Kleinigkeiten“)! Sie öffnen unter Umständen dem gezielten Anfüttern (das heißt dem Erzeugen von Dankbarkeit und dem wachsenden Abhängigkeitsverhältnis von Bediensteten durch Aufmerksamkeiten oder Gefälligkeiten) Tür und Tor.

Fragen Sie sich bei Auftreten eines Falles immer:

Überlegen Sie selbst, was für Sie nicht (mehr) statthaft ist, und ziehen Sie für sich die notwendigen Schlüsse. Legen Sie einen strengen Maßstab an. Sie haben stets die Möglichkeit, den Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst zu Hilfe zu nehmen. Diskutieren Sie Fragen und mögliche Lösungen mit Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften. Lehnen Sie Geschenke oder sonstige Vorteile im Zweifel ab.