Allgemeine Verhaltensgrundsätze leben
Der Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst enthält allgemeine Verhaltensgrundsätze. Öffentlich Bedienstete fühlen sich diesen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und Loyalität, der Transparenz, der Objektivität und fairen Behandlung, der Integrität sowie der Verantwortlichkeit verpflichtet.
Halten Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie Ihren Führungskräften diese Grundsätze hoch, geben Sie anderen ein gutes Beispiel und bleiben Sie sich treu. Darauf können Sie stolz sein!
Erfahren Sie von öffentlichen Bediensteten, wie sie diese allgemeinen Verhaltensgrundsätze leben:
Rechtsstaatlichkeit und Loyalität
Die Rechtsordnung ist Grundlage, Maßstab und Grenze meines Handelns. Ich verhalte mich gesetzeskonform und pflichtbewusst und bringe meinem Gegenüber die gebotene Wertschätzung entgegen. Gegenseitige Achtung und Unterstützung über alle Hierarchieebenen hinweg sowie Verlässlichkeit und Vertrauen bewirken Transparenz, Qualität, Schutz vor Willkür und effektiven Rechtsschutz.
Bei Zweifel über die Auslegung einer Rechtsvorschrift halte ich Rücksprache mit meiner Führungskraft.
Transparenz
Ich arbeite transparent, das heißt nachvollziehbar, und informiere aufgrund meiner Auskunftspflicht die Einzelne oder den Einzelnen beziehungsweise die Allgemeinheit über mein berufliches Handeln, sofern meine Verschwiegenheitspflichten oder andere Geheimhaltungspflichten dem nicht entgegenstehen. Ich dokumentiere die Weitergabe oder die Nichtweitergabe von Informationen sowie die für meine Entscheidung ausschlaggebenden Gründe.
Integrität
Ich handle stets so, dass mein Handeln fortwährend mit meinem persönlichen, ethischen Wertesystem und dieses mit den im Verhaltenskodex beschriebenen allgemeinen Verhaltensgrundsätzen übereinstimmt. Dadurch leiste ich einen wichtigen Beitrag für die Integrität des öffentlichen Dienstes.
Ich wahre immer die Achtung vor mir selbst und anderen.
Objektivität und faire Behandlung
Die Allgemeinheit erwartet von mir, dass ich aufmerksam und unbefangen agiere und diese Haltung durch mein Handeln sicherstelle. Im Grunde weiß ich, wo meine Grenzen liegen. Viele meiner Tätigkeiten laufen in der Routine ab, die mir ein effizientes Arbeiten ermöglicht. Auch bei Routinetätigkeiten bin ich immer wachsam. Damit stelle ich sicher, dass ich auch in Zukunft objektiv bleibe.
Ich vermeide alles, was den Eindruck erwecken könnte, dass jemand durch mich bevorzugt oder benachteiligt wird. Ich erteile nur zulässige Weisungen. Intervention und Protektionismus mit dem Ziel einer gewollten Ungleichbehandlung beziehungsweise einer unsachgemäßen Amtsführung lehne ich ab. Gleiches gilt für „Freundschaftsdienste“ aus falsch verstandener Hilfsbereitschaft.
Ich beurteile die Anliegen antragstellender Personen nur aufgrund objektiv bewertbarer Umstände und behandle jeden Menschen so, wie ich selbst behandelt werden möchte.
Verantwortlichkeit
Ich bin für das Vermeiden, Erkennen und Geltendmachen von Befangenheit verantwortlich. Daher bin ich auch für die Folgen eines unsachlichen Vorgehens verantwortlich. Ich muss, genauso wie alle Kolleginnen und Kollegen für ihr Verhalten, für mein Verhalten einstehen und kann meine Verantwortung nicht auf diese, auf meine Führungskraft oder die Organisation abschieben. Unabhängig davon, wie genau es andere nehmen, bleibe ich für mich verantwortlich und gebe anderen ein gutes Beispiel.
Ich bedenke immer: Die VerANTWORTung liegt bei mir!
Glossarbegriff: Integrität
bezeichnet die Deckung der persönlichen Werte mit dem eigenen Handeln und ist somit eine ethische Forderung. Das Wertesystem eines integren Menschen spiegelt sich in seinem Verhalten wider. Öffentlich Bedienstete sollen stets so handeln, dass ihr Handeln fortwährend mit ihrem persönlichen, ethischen Wertesystem und dieses mit den im Verhaltenskodex beschriebenen allgemeinen Verhaltensgrundsätzen übereinstimmt.