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Richtiges Verhalten: Geschenk eines Firmenvertreters

Herr Strobl und Herr Fischer sitzend
Herr Strobl (links) und Herr Fischer (rechts)

Ein paar Tage nach diesem Termin mit dem Firmenvertreter findet Herr Fischer das neueste Modell des Smartphones auf seinem Schreibtisch – mit besten Empfehlungen von Herrn Strobl.

So verhält sich Herr Fischer richtig: Er meldet das Geschenk der Dienststellenleitung und sendet es nachweislich zurück. Da sich Herr Strobl damit eines Bestechungsdeliktes strafbar gemacht haben könnte, informiert Herr Fischer auch die Rechtsabteilung.

Herr Fischer darf das Geschenk nicht behalten und der Geschenkgeber hat sich möglicherweise strafbar gemacht. In dieser Situation erkundigen Sie sich am besten bei der Dienststellenleitung nach der weiteren Vorgangsweise. Wenn Sie ein derartiges Geschenk behalten, machen Sie sich disziplinär und bei Vorliegen eines Amtsgeschäftes gerichtlich strafbar! Weitere Empfehlungen zu dieser Situation.

Empfehlungen

Verlassen Sie sich nicht auf den geringen Wert beziehungsweise die 3-K-Regel („Kugelschreiber, Kalender und Kleinigkeiten“)! Sie öffnen unter Umständen dem gezielten Anfüttern (das heißt dem Erzeugen von Dankbarkeit und dem wachsenden Abhängigkeitsverhältnis von Bediensteten durch Aufmerksamkeiten oder Gefälligkeiten) Tür und Tor.

Fragen Sie sich bei Auftreten eines Falles immer:

Überlegen Sie selbst, was für Sie nicht (mehr) statthaft ist, und ziehen Sie für sich die notwendigen Schlüsse. Legen Sie einen strengen Maßstab an. Sie haben stets die Möglichkeit, den Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst zu Hilfe zu nehmen. Diskutieren Sie Fragen und mögliche Lösungen mit Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften. Lehnen Sie Geschenke oder sonstige Vorteile im Zweifel ab.

Glossarbegriff: Anfüttern

ist eine Strategie zur Anbahnung von Korruption. Mit Aufmerksamkeiten oder Gefälligkeiten wird Dankbarkeit erzeugt. Die allmähliche Steigerung der Geschenke oder sonstigen Vorteile führt zu Abhängigkeit und Erpressbarkeit. Ein Beispiel hierfür ist die Essenseinladung im Zuge von Außendiensten, um sich näher zu kommen und freundschaftliche Beziehungen aufzubauen.