Richtiges Verhalten: Geschenk eines Firmenvertreters
Ein paar Tage nach diesem Termin mit dem Firmenvertreter findet Herr Fischer das neueste Modell des Smartphones auf seinem Schreibtisch – mit besten Empfehlungen von Herrn Strobl.
So verhält sich Herr Fischer richtig: Er meldet das Geschenk der Dienststellenleitung und sendet es nachweislich zurück. Da sich Herr Strobl damit eines Bestechungsdeliktes strafbar gemacht haben könnte, informiert Herr Fischer auch die Rechtsabteilung.
Herr Fischer darf das Geschenk nicht behalten und der Geschenkgeber hat sich möglicherweise strafbar gemacht. In dieser Situation erkundigen Sie sich am besten bei der Dienststellenleitung nach der weiteren Vorgangsweise. Wenn Sie ein derartiges Geschenk behalten, machen Sie sich disziplinär und bei Vorliegen eines Amtsgeschäftes gerichtlich strafbar! Weitere Empfehlungen zu dieser Situation.
Empfehlungen
Verlassen Sie sich nicht auf den geringen Wert beziehungsweise die 3-K-Regel („Kugelschreiber, Kalender und Kleinigkeiten“)! Sie öffnen unter Umständen dem gezielten Anfüttern (das heißt dem Erzeugen von Dankbarkeit und dem wachsenden Abhängigkeitsverhältnis von Bediensteten durch Aufmerksamkeiten oder Gefälligkeiten) Tür und Tor.
Fragen Sie sich bei Auftreten eines Falles immer:
- Wer möchte mir das Geschenk oder den sonstigen Vorteil aus welchem Grund geben?
- Würde eine Annahme des Geschenks oder des sonstigen Vorteils das Vertrauen der Bevölkerung in die Objektivität des öffentlichen Dienstes vermindern?
- Entsteht durch mein Verhalten der Eindruck, dass ich für Geschenke oder sonstige Vorteile empfänglich bin?
- Würde ich das Geschenk oder den sonstigen Vorteil auch in Gegenwart von Zeuginnen oder Zeugen annehmen wollen?
- Wie würde die Annahme auf andere wirken? Würde ich das Geschenk oder den sonstigen Vorteil auch dann annehmen, wenn davon am nächsten Tag in der Zeitung zu lesen wäre?
- Mache ich mich strafbar?
Überlegen Sie selbst, was für Sie nicht (mehr) statthaft ist, und ziehen Sie für sich die notwendigen Schlüsse. Legen Sie einen strengen Maßstab an. Sie haben stets die Möglichkeit, den Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst zu Hilfe zu nehmen. Diskutieren Sie Fragen und mögliche Lösungen mit Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften. Lehnen Sie Geschenke oder sonstige Vorteile im Zweifel ab.
Glossarbegriff: Anfüttern
ist eine Strategie zur Anbahnung von Korruption. Mit Aufmerksamkeiten oder Gefälligkeiten wird Dankbarkeit erzeugt. Die allmähliche Steigerung der Geschenke oder sonstigen Vorteile führt zu Abhängigkeit und Erpressbarkeit. Ein Beispiel hierfür ist die Essenseinladung im Zuge von Außendiensten, um sich näher zu kommen und freundschaftliche Beziehungen aufzubauen.