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Meldestellen und Hinweisgeberinnen- beziehungsweise Hinweisgeberschutz

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Compliance-Beauftragte Mika

Ja. Sollte ein Hinweis wissentlich falsch abgegeben werden, wird dies natürlich sanktioniert. Sofern eine solche Tat nicht mit strengerer Strafe bedroht ist, droht unter anderem eine Geldstrafe.