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Meldestellen und Hinweisgeberinnen- beziehungsweise Hinweisgeberschutz
Für Hinweisgeberinnen beziehungsweise Hinweisgeber im guten Glauben ist ein besonderer Schutz vorgesehen, der insbesondere Vertraulichkeit, den Schutz der Identität sowie einen weitreichenden Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wie etwa Aufgabenverlagerung, Kündigung, Entlassung, Suspendierung oder Disziplinarverfahren umfasst.