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Meldestellen und Hinweisgeberinnen- beziehungsweise Hinweisgeberschutz

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Compliance-Beauftragte Mika

Nein. Aber wenn Hinweisgeberinnen beziehungsweise Hinweisgebern Stellen sowohl für die interne, als auch für die externe Hinweisgebung zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit den Meldekanal frei zu wählen.

Für „Insiderinnen“ beziehungsweise „Insider“ bietet sich aber bevorzugt die interne Hinweisgebung an, da hier eine möglichst unmittelbare und rasche Verfolgung und Aufarbeitung des Hinweises nahe am Geschehen erfolgen kann.