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Meldestellen und Hinweisgeberinnen- beziehungsweise Hinweisgeberschutz
Ja, genau. Auf Grundlage unionsrechtlicher Vorgaben wurde in Österreich für den öffentlichen als auch den privaten Sektor unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur internen beziehungsweise externen Meldung geschaffen.