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Meldestellen und Hinweisgeberinnen- beziehungsweise Hinweisgeberschutz

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Compliance-Beauftragte Mika

In der Regel sind Hinweisgeberinnen beziehungsweise Hinweisgeber Personen, die aufgrund einer beruflichen Verbindung über Kenntnis von internen Abläufen und Informationen verfügen.

Das sind vor allem aber nicht nur aktuelle und ehemalige Bedienstete.

Hauptsächlich geht es ja darum, Personen, die eine Meldung im Hinblick auf bestimmte Rechtsverletzungen abgeben möchten, die dafür vorgesehenen Wege aufzuzeigen.

So sind sowohl die einen Hinweis gebende Person als auch deren etwaige Unterstützerinnen und Unterstützer bestmöglich geschützt. Für Hinweisgeberinnen beziehungsweise Hinweisgeber ist nämlich ein hohes Schutzniveau sicherzustellen.