Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das E-Learning Tool „Meldestellen und Hinweisgeberinnen- beziehungsweise Hinweisgeberschutz sowie Auffrischungs-Wissensquiz“.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das E-Learning Tool „Meldestellen und Hinweisgeberinnen- beziehungsweise Hinweisgeberschutz sowie Auffrischungs-Wissensquiz“ besteht aus den zwei Komponenten

  1. Meldestellen und Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeberschutz und
  2. Auffrischungs-Wissensquiz,

wobei die zwei Inhaltskomponenten zur Gänze die Anforderungen an barrierefreie Webinhalte gemäß WCAG 2.1 auf der Konformitätsstufe AA erfüllen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der technischen Komponenten des E-Learning Tools auf dieser Webseite mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests durch Expertinnen und Experten nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Oktober 2020. Überprüft wurden die Kursauswahlseite und alle Inhaltsseiten des E-Learning Tools sowie das „Wissensquiz“. Die Inhalte des gegenständlichen E-Learning Tools wurden vom Redaktionsteam am 15. Mai 2024 qualitätsgesichert und freigegeben. Einzelne Inhalte werden vom E-Learning Redaktionsteam bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Das E-Learning Tool und dessen Komponenten werden laufend aktualisiert und verbessert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung des E-Learning Tools behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an vab@bmkoes.gv.at mit dem Betreff „Barrierefreiheit: Meldestellen und Hinweisgeberinnen- beziehungsweise Hinweisgeberschutz sowie Auffrischungs-Wissensquiz“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seiten, gegebenenfalls mit Screenshots, an.

Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
Verwaltungsakademie des Bundes
E-Mail: vab@bmkoes.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren